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Steuerfalle Kurzarbeit

Wer seinen Job auf Grund einer Kündigung vom Arbeitgeber verliert, bekommt in vielen Fällen eine Abfindung. Du hast eine Abfindung mit deinem Chef ausgehandelt? Zwar musst du darauf keine Beiträge zu den Sozialversicherungen zahlen, doch sie wird als Arbeitslohn versteuert. Wie hoch die Steuer ist, hängt von deinem gesamten Einkommen des Jahres ab. Denn: Es kommt dein persönlicher Steuersatz zum Einsatz. Der liegt zwischen 14 und 45 Prozent.

  • Etwas Abmilderung schafft die sogenannte Fünftel-Regelung. Sie sorgt dafür, dass du weniger Steuern zahlst. Wichtig ist, dass deine Abfindung eine Einmalzahlung ist und aus einem der folgenden Gründe stattgefunden hat:
  • Du hast eine (betriebsbedingte) Kündigung bekommen
  • Du hast einen Aufhebungsvertrag unterschrieben
  • Dein Arbeitsverhältnis wurde durch einen gerichtlichen Vergleich beendet
  • Dein Arbeitsplatz fällt aufgrund einer Betriebseinschränkung oder -schließung weg

Ab Veranlagung 2025 à Fünftel-Regelung nur noch über die Steuererklärung!

 

WICHTIG: Ab 2025 kannst du die Steuervorteile der Fünftel-Regelung nicht mehr direkt über deinen Arbeitgeber nutzen.

  • Stattdessen musst du diese immer beim Finanzamt über deine Steuererklärung beantragen!!

Was sind die Voraussetzungen?

 

Damit das Finanzamt die Steuerermäßigung durch die Fünftel-Regelung gewährt, müssen folgende Punkte erfüllt sein:

  • „Echte“ Abfindung: Die Zahlung muss als Entschädigung für den Wegfall zukünftiger Verdienstmöglichkeiten gezahlt worden sein. Zahlt dir dein Arbeitgeber zum Beispiel Überstunden aus, zählt das nicht als Abfindung.
  • Entlassung: Die Kündigung muss durch den Arbeitgeber veranlasst worden sein. Kündigst du dein Arbeitsverhältnis selbst, steht dir auch keine Abfindung zu.
  • Einmalzahlung: Die Abfindung solltest du auf einmal ausbezahlt bekommen. Wird die Abfindung auf mehrere Jahre verteilt, kann die Fünftel-Regelung nicht angewendet werden – der Steuervorteil geht damit also verloren.
  • Zusammenballung der Einkünfte: Der steuerliche Bonus durch die Fünftel-Regelung ist nur möglich, wenn du wegen der Zahlung ein insgesamt höheres Einkommen im Jahr hast, als wenn du dein Arbeitsverhältnis bei deinem normalen Lohn fortgesetzt hättest.