Mitglied werden und profitieren
Unsere rasant steigende Zahl an Mitgliedern zeigt, dass wir mit unserem Konzept richtig liegen. Ob Arbeitnehmer, Auszubildender, Rentner, Pensionäre, Beamte oder Auszubildende: Unsere Mitglieder profitieren von ausgesprochen fairen jährlichen Mitgliedsbeiträgen mit sozialer Staffelung.
Wir sind mit unserer Erfahrung und Servicebereitschaft im ganzen Land für Sie da.
Hier können Sie prüfen, ob Sie zum Personenkreis gehören, den wir betreuen dürfen.
Unsere Mitgliedsbeiträge je Veranlagungszeitraum:
Bruttoeinnahmen bis 9.999,99€
Bruttoeinnahmen ab 10.000€
Bruttoeinnahmen ab 20.000€.
Für Mitglieder, die mehr als 20.000€ aber weniger als 30.000€ Bruttoeinnahmen erzielt haben und
- hauptzeitlich Studenten oder Schüler sind,
- als Familie drei oder mehr Kinder unter 18 Jahren haben,
- Gemeindeleiter, Missionare oder Missionsleiter sind.
Bruttoeinnahmen ab 30.000€
Bruttoeinnahmen ab 40.000€
Bruttoeinnahmen ab 50.000€
Bruttoeinnahmen ab 60.000€
Bruttoeinnahmen ab 70.000€
Bruttoeinnahmen ab 80.000€
Bruttoeinnahmen ab 90.000€
Bruttoeinnahmen ab 100.000€
Wichtig:
- Einmalig wird eine Aufnahmegebühr von 10 € fällig.
- Die Bedingungen des Mitgliedsbeitrags gelten für das jeweilige Jahr der Veranlagung und werden somit für jedes weitere Veranlagungsjahr erneut geprüft. Ein rückwirkender Beitritt ist möglich.
Lernen Sie uns persönlich kennen!
Beispiel zur Festsetzung des Mitgliedsbeitrags:
Arbeitnehmer A erzielt im Veranlagungsjahr einen Bruttoarbeitslohn von 42.000 €. Er war einen Monat arbeitslos und hat ein Arbeitslosengeld I. von der Agentur für Arbeit in Höhe von 2.000 € erhalten sowie ein Elterngeld von insgesamt 3.000 €. Des Weiteren ist A in Besitz einer Eigentumswohnung, die er fremd vermietet. Die jährliche Bruttomiete (Kaltmiete zuzüglich Nebenkosten) liegt bei 10.000 €.
Bruttolohn: | 42.000 € |
Arbeitslosengeld: | 2.000 € |
Elterngeld: | 3.000 € |
Warmmiete Vermietung: | 10.000 € |
Gesamteinnahmen: | 57.000 € |
Der Beitrag für das Veranlagungsjahr beträgt 189 €.
Für das Erstgespräch bringen Sie bitte das folgende für Sie zutreffende Dokument ausgefüllt und unterschrieben mit:
Mandantenstarterpaket Ledige
Mandantenstarterpaket Verheiratete
Hierzu vereinbaren Sie bitte einen Termin zum persönlichen Beratungsgespräch in der Beratungsstelle Ihrer Wahl.
Die folgenden verfügbaren Checklisten dienen Ihnen zur Vorbereitung auf das persönliche Beratungsgespräch und geben Ihnen einen ersten Überblick über die benötigten Daten und Unterlagen:
Checkliste Arbeitnehmer
Checkliste Rentner
Bei weiteren Einkünften wie Vermietung und Verpachtung und Besonderheiten wie ein Arbeitszimmer oder eine Doppelte Haushaltsführung stellen wir Ihnen gerne nach Rücksprache weitere Checklisten zur Verfügung.
Bitte reichen Sie die für Sie zutreffende Vollständigkeitserklärung nach Unterzeichnung zusammen mit den erforderlichen Unterlagen zur Erstellung der Steuererklärung bei Ihrer zuständigen Beratungsstelle ein:
Vollständigkeitserklärung Ledige
Vollständigkeitserklärung Verheiratete
Wenn sich Ihre persönlichen Daten geändert haben, verwenden Sie bitte die untenstehenden Dokumente und schicken diese dann bitte gerne per E-Mail oder per Post an die zuständige Beratungsstelle.
Änderung Stammdaten Ledige
Änderung Stammdaten Eheleute
Vollmacht für Ehepartner (Eintritt in unseren Verein nach Heirat)
Änderung Angaben zu Kindern (z.B. Geburt weiterer Kinder, Angaben zu Berücksichtigungsgründen für volljährige Kinder)
Änderung SEPA-Lastschriftmandat (geänderte Bankverbindung)
Der Austritt ist zum Ende eines jeden Geschäftsjahres möglich. Er ist mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten vor Ablauf des jeweiligen Geschäftsjahres per Einschreiben gegenüber dem Vorstand zu erklären. Wenn in einem Jahr absehbar ist, dass Sie die Grenzen der Beratungsbefugnis übersteigen, ist in diesem Jahr eine Kündigung erforderlich, um die Mitgliedschaft zu beenden.
Beispiele:
- Arbeitnehmer A eröffnet im März des Jahres ein Gewerbe oder Kleingewerbe.
→ Ergebnis: Eine Kündigung ist bis spätestens 30. September desselben Jahres auszusprechen.
- Arbeitnehmer B hat eine Photovoltaikanlage gekauft und verkauft Strom an den örtlichen Versorger.
→ Ergebnis: Auch hier ist eine Kündigung bis spätestens am 30. September des Jahres des Kaufes der Photovoltaikanlage auszusprechen.
- Der ledige Arbeitnehmer C hat bereits 2 Eigentumswohnungen. Für jede ETW erzielt C jährlich 7.000 € Warmmiete. C kauft sich Anfang des Jahres noch eine weitere ETW und erzielt auch hier 7.000 € jährliche Warmmiete.
→ Ergebnis: Der Arbeitnehmer C erhält somit im Jahr 21.000, – € Bruttomieterträge. Unsere Beratungsbefugnis erstreckt sich bei Einkünften wie Vermietung und Verpachtung bei Ledigen auf max. 18.000 € und Verheirateten max. 36.000 € Bruttoeinnahmen. Ebenfalls ist von C eine Kündigung aussprechen.
- Der gewerbetreibende D kündigt am 05.10. des Jahres.
→ Ergebnis: Die Kündigung wird erst zum 31.12. des Folgejahres wirksam. Der Stichtag (30.09.) des Kündigungseingangs ist überschritten.