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Ein Preis/Leistungs-Verhältnis, das Maßstäbe setzt

Wir beraten Arbeitnehmer, Auszubildende, Beamte, Rentner und Pensionäre im Rahmen einer Mitgliedschaft nach § 4 Nr. 11 StBerG (Beratungsbefugnis)

Unsere Garantie: Sie zahlen nur einmal pro Veranlagungsjahr/Steuererklärungsjahr Ihren Beitrag. Danach entstehen Ihnen keine weiteren Kosten, egal, wie komplex und kompliziert sich Ihre Steuererklärung oder Ihr Beratungsanliegen gestaltet.

Unsere Experten kennen sich aus in den Tücken der Steuergesetzgebung. Das Leistungspaket dieser erfahrenen Steuer-Profis umfasst die folgenden Tätigkeiten:

  • Erstellung der Einkommenssteuererklärung, die Ihre Steuerlast minimiert
  • Berechnung Ihrer voraussichtlichen Steuererstattung
  • Berechnung der Mobilitäts-Prämie
  • Prüfung der Steuerbescheide sowie der Vorauszahlungsbescheide
  • Abwicklung des Einspruchsverfahren gegen unrichtige Steuerbescheide
  • Anträge im Erhebungsverfahren (Stundung, Erlass, Vollstreckung)
  • Steuerliche Beratung im Rahmen unserer Beratungsbefugnis
  • Beratung und Antrag Ihrer idealen Steuerklasse
  • Anträge zum Lohnsteuerermäßigungsverfahren (z.B. Freibeträge für Behinderte)
  • Hilfeleistung bei Zulagen/Prämien (Riester-Zulagen, Arbeitnehmersparzulage)
  • Unterstützung bei der steuerlichen Berücksichtigung von Handwerkerleistungen, energetischen Maßnahmen, haushaltsnahen Dienstleistungen oder Pflegeaufwendungen
  • Sämtliche Kommunikation mit den Finanzbehörden
  • Aktuelle Informationen bei geänderten Steuervorschriften