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Abgabe der Einkommensteuererklärung für 2021 mit Abgabeverpflichtung?

Sie lassen Ihre Einkommensteuererklärung nicht von einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein erstellen und haben Einkünfte aus Vermietung oder Verpachtung oder haben ein Kurzarbeitergeld, Krankgeld, Arbeitslosengeld, Mutterschaftsgeld, Elterngeld (Lohnersatzleistungen) über 410 EUR bezogen?

Die gesetzliche Frist für die Abgabe der Einkommensteuererklärung für 2021 ist der 31.10.2022. Steuerberater und Lohnsteuerhilfevereine haben eine verlängerte Abgabefrist (Coronabedingt) bis zum 31.08.2023!

Verspätungszuschlag: Jeder Monat kostet min. 25 Euro

Versäumen Sie dann die Frist, wird’s teuer. Sofern es zu einer Steuernachzahlung kommt, wird ab dem Veranlagungsjahr 2019 der Verspätungszuschlag automatisch festgesetzt: 0,25 Prozent des Nachzahlungsbetrags mindestens aber 25,00 Euro für jeden angefangenen Verspätungsmonat.

Beispiel:

Herr Muster ist zur Abgabe der Einkommensteuererklärung für 2021 verpflichtet. Eine Fristverlängerung hat er nicht beantragt. Er gibt die Einkommensteuererklärung für 2021 erst im Monat Dezember 2022 ab. Steuernachzahlung wird in Höhe von 2.000 € festgesetzt.

Festsetzung eines Verspätungszuschlag:

a) ohne Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein:

2.000 EUR x 0,25 Prozent: 5 EUR mind. 25 EUR x 2 Monate =    50 EUR

b) mit einem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein:

2.000 EUR x 0,25 Prozent: 5 EUR mind. 25 EUR x 0 Monate =       0 EUR