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Entlastung bei den Spritpreisen: Tankgutschein vom Arbeitgeber

So bleibt das Gehaltsextra steuerfrei

Glückliche Mitarbeiter, glücklicher Chef. Bereits kleine Geschenke an die Mitarbeiter können eine große Wirkung haben. Zusätzlich zum monatlichen Gehalt können so unter anderem Tankgutscheine ausgegeben werden. Wird dabei ein bestimmter Wert nicht überschritten, bleibt der Tankgutschein für Mitarbeiter steuerfrei.

Für Tankgutscheine ab 2022 gilt:

  • Pro Monat und Mitarbeiter sind 50 Euro steuerfrei drin (bis 2021: 44 Euro). So können Arbeitgeber ihren Mitarbeitern bis zu 600 Euro im Jahr zusätzlich zukommen lassen.

Der Tankgutschein gilt dann steuerlich gesehen als sogenannter steuerfreier Sachbezug. Bei den 50 Euro handelt es sich um einen Bruttowert, also inklusive Umsatzsteuer.

Nicht auszahlen lassen

Der Tankgutschein darf keinesfalls ausgezahlt werden. Denn sonst ist der Steuervorteil dahin – und das Gehaltsextra wird besteuert. Das gilt auch für nachträgliche Kostenerstattungen von Tankbelegen.

Was passiert bei Überschreitung der 50 Euro-Grenze?

Bei den 50 Euro handelt es sich um eine Freigrenze, nicht um einen Steuerfreibetrag. Das bedeutet: Wird die monatliche Freigrenze von 50 Euro auch nur um 1 Cent überschritten, ist der gesamte Betrag steuer- und sozialversicherungspflichtig. Wird die Freigrenze in einem Monat nicht ausgenutzt, dürfen die Beträge nicht auf andere Zeiträume verteilt und auf einen Jahresbetrag hochgerechnet werden.

Was passiert bei mehreren Sachbezügen?

Zeigt sich dein Chef großzügig und gewährt dir gleich mehrere Sachbezüge, zum Beispiel ein zusätzliches Gehalt und einen Tankgutschein in einem Monat, dann solltest du aufpassen: Die Kosten für alle Geschenke werden addiert. Damit sie immer noch steuerfrei bleiben, müssen alle Gehaltsextras zusammen unter der monatlichen Grenze von 50 Euro bleiben.