Haus- und Grundstücksbesitzer aufgepasst: Pünktlich zum 01.01.2022 ist der Startschuss für die Grundsteuerreform gefallen. Die neue Grundsteuer bringt auch eine neue Pflicht mit sich: Jeder Eigentümer muss im Jahr 2022 eine Grundsteuererklärung abgeben — und zwar für jede Immobilie und jedes Grundstück!
Hintergrund der Grundsteuerreform:
Bereits 2018 hatte das Bundesverfassungsgericht die alte Besteuerung gekippt und eine Reform gefordert.
Bisher wurde für die Berechnung der Grundsteuer der Einheitswert als Basis verwendet, welcher seinerseits auf den Wertverhältnissen zum 01.01.1964 basiert. In den neuen Bundesländern stammen die Daten sogar aus dem 1935.
Ablauf und Fristen der Grundsteuerreform:
Ab dem 01.01.2022 werden alle Grundstücke und Immobilien (Eigentums-wohnungen) neu bewertet – danach alle 7 Jahre.
Das bedeutet, dass die Finanzämter den Wert ermitteln, den der Grundbesitz zum 01.01.2022 hatte.
Dieser Wert wird dann der neuen Grundsteuer ab 2025 zugrunde gelegt. Dafür brauchen die Finanzämter die aktuellen Daten den Eigentümern.
Eigentümer: müssen die Grundsteuererklärung abgeben!
Die für die neue Berechnung der Grundsteuer notwendigen Daten übermitteln die Eigentümer dem Finanzamt mit einer sog. Feststellungserklärung.
Stichtag: 31. Oktober 2022
Die Feststellungserklärung für die Grundsteuer muss bis zum 31.10.2022 abgegeben werden.
Die Abgabe kann ab dem 01.07.2022 und muss digital mit der Finanzamt-Software „ELSTER“ elektronisch übermittelt werden. Eine Abgabe auf Papier ist nur in Ausnahmefällen möglich.
Credo e.V. Lohnsteuerhilfeverein: Leider liegt uns als Lohnsteuerhilfeverein für die Erstellung der Feststellungs-erklärung zur Grundsteuer keine Beratungsbefugnis vor!