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Homeoffice-Pauschale

Da während der Corona-Pandemie viele Erwerbstätige im Homeoffice arbeiten mussten, oftmals jedoch die Voraussetzungen für ein heimisches Arbeitszimmer nicht erfüllen, wurde diese Pauschale für die Jahre 2020 und 2021 eingeführt. Je Tag, an dem der Steuerpflichtige nicht zur Arbeit gefahren ist, sondern zuhause im Homeoffice tätig war, können 5 € als anteilige Kosten für Miete, Strom, Heizung etc. pauschal angesetzt werden. Die Pauschale ist auf 600 € im Jahr begrenzt. Das entspricht 120 Tagen im Homeoffice.

Homeoffice-Pauschale auch für 2022?

Mit dem Vierten Corona-Steuerhilfegesetz plant die Bundesregierung, die Homeoffice-Pauschale auch für das Steuerjahr 2022 zu gewähren! Wir halten Sie über die aktuellen Entwicklungen auf dem Laufenden.