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Mobilitätsprämie

Für viele Arbeitnehmer liegt der Arbeitsplatz weit vom Wohnort entfernt. Der Fahrtweg ist oft mit zeitlichem und finanziellem Aufwand verbunden. Einen Teil der Kosten über die Steuererklärung zurückholen? Das verspricht zumindest die Pendlerpauschale. Doch Steuern sparen kann nur, wer auch entsprechend viel verdient und Steuern zahlen muss. Geringverdiener bleiben oft auf den Kosten sitzen. Und genau diesen Fall soll ab 2021 die Mobilitätsprämie auffangen!

Was ist die Mobilitätsprämie?

Die Mobilitätsprämie ist eine steuerliche Förderung für Geringverdiener mit längeren Arbeitswegen. Die Förderung kann ab dem Steuerjahr 2021 erstmalig beantragt werden und läuft zunächst bis zum Steuerjahr 2026. Profitieren werden Steuerzahler, deren Einkommen unterhalb des Grundfreibetrags liegt und die mehr als 21 Kilometer zur Arbeit pendeln. Dies betrifft laut Bundesfinanzministerium rund 250.000 Beschäftigte. Ihr Vorteil: Über die Mobilitätsprämie können sie sich ab dem 20. Kilometer für jeden weiteren Kilometer 4,9 Cent Steuern zurückholen.

Mobilitätsprämie vs. Pendlerpauschale – wo liegt der Unterschied?

Im Gegensatz zur Pendlerpauschale handelt es sich bei der Mobilitätsprämie nicht um Werbungskosten. Sondern um eine direkte Zahlung vom Finanzamt auf Ihr Konto.

Wer bekommt die Mobilitätsprämie?

Von der Mobilitätsprämie profitieren Sie, wenn Sie

  • Ein zu versteuerndes Einkommen unterhalb des Grundfreibetrags haben
  • Ihr Arbeitsplatz mindestens 21 Kilometer vom Wohnort entfernt ist

Auszubildende sollten prüfen, ob sie die Prämie bekommen!

Da Auszubildende oft während der Ausbildung wenig verdienen, könnten sie von der Mobilitätsprämie profitieren. Zumindest dann, wenn sie einen weiten Arbeitsweg haben.

Wie hoch ist die Mobilitätsprämie?

Grundlage für die Berechnung der Mobilitätsprämie ist die Entfernungspauschale. Ab 2021 35 Cent ab dem 21. Entfernungskilometer, ab 2024 dann 38 Cent.