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Neuigkeiten aus der Welt der Steuern – Stand 23. September 2022

Achtung: Betrugs-SMS!

Derzeit versenden Betrüger SMS im Namen des Bundesministeriums für Finanzen (BMF). In den SMS behaupten Betrüger, ein Erstattungsbetrag in Höhe von 254,33 Euro warte noch auf die Steuerzahler. Um diesen zu erhalten, sollen sich die Bürger unter einem in der SMS angegebenen Link verifizieren. Durch das Finanzamt Jena sind bereits mehrere Fälle geschildert worden. Die Finanzverwaltung kündigt Steuererstattungen niemals mittels SMS oder E-Mail an. Reagiere daher keinesfalls auf solche Aufforderungen!

Die Regierung will die Auswirkungen der hohen Inflation und Energiepreise auf die Einkommensteuer im kommenden Jahr durch eine Steuerreform abfedern. Auch das Jahressteuergesetz 2022 verspricht einige steuerliche Entlastungen für das kommende Steuerjahr 2023.

Ein Überblick über die wichtigsten Punkte

  • Grundfreibetrag: Die Grenze von derzeit 10.347 Euro soll auf 10.632 Euro im kommenden Jahr und 10.932 Euro 2024 angehoben werden.
  • Spitzensteuersatz: Dieser soll erst bei 61.971 Euro im kommenden Jahr und bei 63.514 Euro im Jahr 2024 greifen. Die Grenze für den noch höheren Reichensteuersatz bleibt dagegen wie bisher.
  • Kindergeld und Kinderfreibetrag: Im Jahr 2023 soll das Kindergeld für die ersten 3 Kinder einheitlich je 237 Euro pro Monat betragen.
  • Unterhaltshöchstbetrag:  Der Betrag für 2022 soll von aktuell 9.984 Euro auf 10.347 Euro erhöht werden.
  • Ausbildungsfreibetrag: Eltern sollen für ihr auswärtig untergebrachtes volljähriges Kind in Berufsausbildung einen höheren Ausbildungsfreibetrag erhalten: Er wird von 924 Euro auf 1.200 Euro je Kalenderjahr angehoben.
  • Homeoffice-Pauschale: Wer zu Hause arbeitet, soll die 5 Euro tägliche Pauschale nun für 200 Tage pro Jahr ansetzten können. Statt bisher 600 Euro soll die Grenze künftig bei 1.000 Euro liegen. Außerdem soll die Homeoffice-Pauschale dauerhaft gelten werden.
  • Photovoltaik-Anlagen: Zum um 01.01.2023 wird eine Befreiung von der Einkommensteuer eingeführt für Einnahmen aus dem Betrieb von Solar-Anlagen bis zu einer Bruttonennleistung von 30 kW auf Einfamilienhäuser und Gewerbeimmobilien bzw. 15 kW je Wohn- und Gewerbeeinheit bei übrigen, überwiegend zu Wohnzwecken genutzten Gebäuden.
  • Sparer-Pauschbetrag: Sparer und Kapitalanleger sollen ab 2023 vom höheren Sparer-Pauschbetrag profitieren: Er soll von 801 Euro auf 1.000 Euro für Singles und von 1.602 Euro auf 2.000 Euro für Ehepaare steigen.

  • Umsatzsteuer: Der Umsatzsteuersatz auf die Lieferung von Gas soll von 19 auf 7 Prozent gesenkt werden, und dass schon ab 01.10.2022 bis zum 31.03.2024. Erwartet wird, dass die steuerpflichtigen Unternehmen diese Senkung 1:1 an die Bürger weitergeben.