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Spenden von der Steuer absetzen!

Was genau sind Spenden?

Spenden im steuerlichen Sinne sind Ausgaben, die freiwillig an eine steuerbegünstigte Organisation für gemeinnützige, mildtätige, wissenschaftliche, kirchliche oder religiöse Zwecke oder an politische Parteien und Wählervereinigungen gezahlt werden. Der Spender darf keine Gegenleistung erhalten. Auch Mitgliedsbeiträge sind steuerbegünstigt. Dazu zählen auch Aufnahmegebühren und Mitgliedsumlagen.

Davon ausgenommen sind jedoch Mitgliedsbeiträge an Sportvereine und andere Körperschaften, die in erster Linie der Freizeitgestaltung dienen.

Wer darf Spenden annehmen?

Es sind jedoch nur bestimmte Organisationen berechtigt, von der Steuer begünstigte Spenden anzunehmen.
Dazu gehören:

  • juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentliche Dienststellen
  • von der Körperschaftsteuer befreite Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen
  • Politische Parteien und Wählervereinigungen

Wie Sie dem Finanzamt die Spenden nachweisen

Als Spenden kommen sowohl Geld-, Sach- als auch Aufwandsspenden von der Steuer absetzen. Diese müssen Sie dem Finanzamt mit der Zuwendungsbestätigung nachzuweisen. Wenn Sie diese erhalten, achten Sie darauf, dass der Beleg folgende Angaben erhält.

Wie werden Spenden abgesetzt?

Spenden mindern grundsätzlich als Sonderausgaben den Gesamtbetrag Ihrer Einkünfte. Unbegrenzt abzugsfähig sind sie jedoch nicht. Je nach Spende gelten verschiedene Höchstbeträge und Steuerermäßigungen.

  • Privatspenden höchstens bis zu 20 Prozent des Gesamtbetrages der Einkünfte des Spenders;
  • Betriebsspenden alternativ bis zu 4 Promille der Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter.