Die Behinderten-Pauschbeträge wurden ab dem Jahr 2021 verdoppelt. Neu ist eine Fahrtkosten-Pauschale von 900 €. Diese erhalten Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 80 oder einem Grad der Behinderung von mindestens 70 und Merkzeichen „G“. Menschen mit Merkzeichen „aG“, Merkzeichen „Bl“ oder „H“ können ganze 4.500 € geltend machen. Der entsprechende Pauschbetrag wird auf Antrag gewährt. Mit dem Pauschbetrag sind alle behinderungsbedingten Fahrtkosten abgegolten. Es können keine höheren, tatsächlich angefallenen Fahrtkosten angesetzt werden. Ausgenommen von der Abgeltungswirkung der Fahrtkosten-Pauschale sind weiterhin die besonderen Aufwendungen für das Fahrzeug, die – wie etwa die Kosten einer behindertengerechten Umrüstung des Pkw – zusätzlich als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen sind.