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Mitglied werden und profitieren

Unsere rasant steigende Zahl an Mitgliedern zeigt, dass wir mit unserem Konzept richtig liegen. Ob Arbeitnehmer, Auszubildender, Rentner, Pensionäre, Beamte oder Auszubildende: Unsere Mitglieder profitieren von ausgesprochen fairen jährlichen Mitgliedsbeiträgen mit sozialer Staffelung.

Wir sind mit unserer Erfahrung und Servicebereitschaft im ganzen Land für Sie da.
Hier können Sie prüfen, ob Sie zum Personenkreis gehören, den wir betreuen dürfen.

Unsere Mitgliedsbeiträge je Veranlagungszeitraum:

Aktueller Stand seit 01.01.2026
Stufe 1

Bruttoeinnahmen bis 9.999,99€

49€
Stufe 2

Bruttoeinnahmen ab 10.000€

79€
Stufe 3

Bruttoeinnahmen ab 20.000€.

109€
Stufe 3

Für Mitglieder, die mehr als 20.000€ aber weniger als 30.000€ Bruttoeinnahmen erzielt haben und

  • hauptzeitlich Studenten oder Schüler sind,
  • als Familie drei oder mehr Kinder unter 18 Jahren haben,
  • Gemeindeleiter, Missionare oder Missionsleiter sind.

79€
Stufe 4

Bruttoeinnahmen ab 30.000€

139€
Stufe 5

Bruttoeinnahmen ab 40.000€

169€
Stufe 6

Bruttoeinnahmen ab 50.000€

199€
Stufe 7

Bruttoeinnahmen ab 60.000€

229€
Stufe 8

Bruttoeinnahmen ab 70.000€

259€
Stufe 9

Bruttoeinnahmen ab 80.000€

289€
Stufe 10

Bruttoeinnahmen ab 90.000€

319€
Stufe 11

Bruttoeinnahmen ab 100.000€

349€
Stufe 12

Bruttoeinnahmen ab 110.000€

379€
Stufe 13

Bruttoeinnahmen ab 120.000€

409€
Stufe 14

Bruttoeinnahmen ab 130.000€

439€
Stufe 15

Bruttoeinnahmen ab 140.000€

469€
Stufe 16

Bruttoeinnahmen ab 150.000€

499€
Stufe 17

Bruttoeinnahmen ab 160.000€

529€
Stufe 18

Bruttoeinnahmen ab 170.000€

559€
Stufe 19

Bruttoeinnahmen ab 180.000€

589€
Stufe 20

Bruttoeinnahmen ab 190.000€

619€
Stufe 21

Bruttoeinnahmen ab 200.000€

649€

Wichtig:

  1. Einmalig wird eine Aufnahmegebühr von 15 € fällig.
  2. Die Bedingungen des Mitgliedsbeitrags gelten für das jeweilige Jahr der Veranlagung und werden somit für jedes weitere Veranlagungsjahr erneut geprüft. Ein rückwirkender Beitritt ist möglich.

Lernen Sie uns persönlich kennen!

Beispiel zur Festsetzung des Mitgliedsbeitrags:

Arbeitnehmer A erzielt im Veranlagungsjahr einen Bruttoarbeitslohn von 42.000 €. Er war einen Monat arbeitslos und hat ein Arbeitslosengeld I. von der Agentur für Arbeit in Höhe von 2.000 € erhalten sowie ein Elterngeld von insgesamt 3.000 €. Des Weiteren ist A in Besitz einer Eigentumswohnung, die er fremd vermietet. Die jährliche Bruttomiete (Kaltmiete zuzüglich Nebenkosten) liegt bei 10.000 €.

Bruttolohn:
42.000 €
Arbeitslosengeld:
2.000 €
Elterngeld:
3.000 €
Warmmiete Vermietung:
10.000 €
Gesamteinnahmen:
57.000 €

Der Beitrag für das Veranlagungsjahr beträgt 199 €.

Erstberatung

Für das Erstgespräch bringen Sie bitte das folgende für Sie zutreffende Dokument ausgefüllt und unterschrieben mit:
Mandantenstarterpaket Ledige
Mandantenstarterpaket Verheiratete
Hierzu vereinbaren Sie bitte einen Termin zum persönlichen Beratungsgespräch in der Beratungsstelle Ihrer Wahl.

Checklisten

Die folgenden verfügbaren Checklisten dienen Ihnen zur Vorbereitung auf das persönliche Beratungsgespräch und geben Ihnen einen ersten Überblick über die benötigten Daten und Unterlagen:
Checkliste Arbeitnehmer
Checkliste Rentner
Bei weiteren Einkünften wie Vermietung und Verpachtung und Besonderheiten wie ein Arbeitszimmer oder eine Doppelte Haushaltsführung stellen wir Ihnen gerne nach Rücksprache weitere Checklisten zur Verfügung.

Kündigung

Der Austritt ist zum Ende eines jeden Geschäftsjahres möglich. Er ist mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten vor Ablauf des jeweiligen Geschäftsjahres per Einschreiben gegenüber dem Vorstand zu erklären. Wenn in einem Jahr absehbar ist, dass Sie die Grenzen der Beratungsbefugnis übersteigen, ist in diesem Jahr eine Kündigung erforderlich, um die Mitgliedschaft zu beenden.

Beispiele:

  • Arbeitnehmer A eröffnet im März des Jahres ein Gewerbe oder Kleingewerbe.
    → Ergebnis: Eine Kündigung ist bis spätestens 30. September desselben Jahres auszusprechen.
    • Der gewerbetreibende B kündigt am 05.10. des Jahres.
      → Ergebnis: Die Kündigung wird erst zum 31.12. des Folgejahres wirksam. Der Stichtag (30.09.) des Kündigungseingangs ist überschritten.